Das Mobilitätsbudget
Die attraktive
Alternative
zum Jobticket!
Das Mobilitätsbudget – Mit diesem Benefit bezahlen Sie nur, was gebraucht wird!
Der Fiskus fördert den Nahverkehr
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber-Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr als Sachbezug anerkannt. Der Zuschuss zum ÖPNV kann vom Mitarbeitenden für den Arbeitsweg oder die Freizeit genutzt werden und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Den meisten ist dies durch das Jobticket bekannt. Doch nicht immer ist das Jobticket die beste Lösung, denn nicht jeder Arbeitnehmer braucht ein Monatsticket in diesem Umfang. Durch Homeoffice oder Teilzeit ist die Nutzung bei vielen eingeschränkt. Außerdem bringt die Abrechnung von Jobticket-Belegen meist einen erhöhten administrativen Aufwand mit sich.
So funktioniert das Mobility-Budget:
Zuschuss festlegen
Als Arbeitgeber legen Sie die Höhe des Zuschusses fest.
ÖPVN nutzen
Die Mitarbeitenden nutzen die ÖPNV wie gewohnt und zahlen zunächst ihre Tickets selbst.
Belege hochladen
Die Tickets bzw. Rechnungen werden per App fotografiert und hochgeladen.
Tickets werden ausgewertet
Die Software kontrolliert die Tickets und wertet diese aus.
Berechnung nach Aufwand
Es wird nur der tatsächlich genutzte Aufwand berechnet.
Datenimport in Lohnsoftware
Der Arbeitgeber erhält eine digitale Liste, die direkt in die Lohnsoftware importiert werden kann.
Erstattung mit Entgeltabrechnung
Mit der nächsten Entgeltabrechnung erhalten die Mitarbeitenden ihre Erstattung vom Arbeitgeber.
Fertig
Diese einmalige Technologie sorgt für einen einfachen, sicheren und aufwandsfreien Einsatz im Unternehmen.
Alle beteiligten Dienstleister befinden sich in Deutschland. Die Daten verlassen die EU nicht.
Die Vorteile für die Mitarbeitenden:
Finanzielle Entlastung
Flexible Nutzung der ÖPNV
beruflich und privat
Einfache Handhabung durch eine App
Transparente Abrechnung
Die Vorteile für die Arbeitgeber:
Sie legen die Höhe des Budgets fest
Nutzungsabhängige Abrechnung
- Kein verschenktes Geld
- Keine monatlichen Fixkosten
Monatliche, steuerkonforme Auswertung
Automatischer Datenexport für das Lohnbuchhaltungssystem
Kein Arbeitgeber-Budget verfügbar?
Es funktioniert trotzdem!
Seit dem 01.01.2020 können Tickets im ÖPNV auch als Entgeltumwandlung genutzt werden.
Pauschal versteuert bieten Sie damit Ihren Mitarbeitenden einen hervorragenden Mehrwert!
Auch Angehörige oder Freunde können von den Vorteilen profitieren: Umfasst die Fahrberechtigung die Mitnahme von anderen Personen oder ist die Fahrberechtigung auf andere Personen übertragbar, schließt dies die Steuerbefreiung nicht von vornherein aus. (BMF Schreiben vom 15.08.2019 IV C 5 -S 2342/19/10007 :001)
Für Sie als Arbeitgeber kann dieser Zusatznutzen kostenneutral gestaltet werden.
Die optimale Kombination:
Arbeitgeberzuschuss und Entgeltumwandlung
Mit dieser Variante erhalten Ihre Mitarbeitenden die größte finanzielle Entlastung.